Fragen zur Beauftragung
Welche Unterlagen benötigt AKTIVA bei einer (Erst-)Beauftragung?
Inkassovollmacht
Einmalig bei Erstbeauftragung
Kundenstammdatenblatt
Einmalig bei Erstbeauftragung
Ihre offene Forderung
→ Rechnungskopie / OP-Liste
→ Excel Tabelle (nach Absprache)
→ Forderung(en) ist/sind überfällig
Zusätzliche Informationen zur Forderung
→ Bei OP-Liste / Excel-Tabelle Rechnungskopien nach Absprache
→ Bei Mietforderungen Kopie des Mietvertrages beifügen
→ Bei Mitgliedschaften Vertragskopie beifügen
→ Geburtsdatum, Bankverbindung und Telefon-Nummer vom Schuldner falls vorhanden
Bereits titulierte Forderungen
→ AKTIVA benötigt immer den Titel im Original und als vollstreckbare Ausfertigung
Wenn Sie Fragen zu den benötigten Dokumenten oder den Abläufen haben, rufen Sie uns
doch bitte vorher an. Wir sind für Sie da!
Details hierzu finden Sie in unserem?Download-Bereich.
Es gibt grundsätzlich keine Untergrenze für Forderungen.
Wenn Ihre offene Forderung zur Fälligkeit nicht bezahlt wurde.
Es gibt keine vertragliche Bindung an die AKTIVA. Sie entscheiden – auch wenn Sie bereits Kunde sind – in jedem Einzelfall, ob und welche Forderungen Sie an die AKTIVA übergeben wollen.
Nein. Sie entscheiden selbst, welche Forderungen Sie an die AKTIVA übergeben wollen.
Nein. Bei der AKTIVA gibt es keine Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge.
Titel-Inkasso
Nein, die AKTIVA betreibt nur den Einzug titulierter Forderungen.
Ja. Sie können bereits titulierte Forderungen uneingeschränkt zum Forderungseinzug durch die AKTIVA einreichen.
Wissen
Durch diese Maßnahme kann mittels Einbeziehung einer dritten Person (z. B. Arbeitgeber, Kreditinstitut) erreicht werden, dass Geldforderungen, welche der Schuldner zu erwarten hat und somit sein Eigentum sind, beschlagnahmt werden und nicht mehr an ihn, sondern an den Gläubiger ausgezahlt werden.
Die am häufigsten vorkommenden Pfändungen sind die des Kontos, des Gehaltes, der Rente sowie Mieteinnahmen und Außenstände.
Die Offenlegung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse eines Schuldners.
Die sogenannte Abnahme der Vermögensauskunft wird durch den Gerichtsvollzieher freiwillig oder zwangsweise mittels Haftbefehls durchgesetzt.
Sie erfolgt immer dann, wenn die Zwangsvollstreckung zuvor ganz oder teilweise fruchtlos verlaufen ist.
Die zwangsweise Beitreibung einer rechtskräftigen Forderung mittels Hilfe eines Vollstreckungsorgans (in der Regel ist das der Gerichtsvollzieher) in das bewegliche Vermögen.
Zu dem am häufigsten vollstreckten beweglichem Vermögen zählen Bargeld, Warenbestände, Schmuck, Kunstgegenstände und Fahrzeuge.
Dass der Mahnbescheid erfolgreich zugestellt und kein Widerspruch eingelegt wurde. Mit Zustellung des Vollstreckungsbescheides ist die Forderung rechtskräftig entschieden und für 30 Jahre gesichert.
Die Forderung kann nun zwangsweise beigetrieben werden.
Eine Geldforderung wird gerichtlich anhängig gemacht. Eine drohende Verjährung wird somit zusätzlich gehemmt.
Es ist ein Verfahren um eine unbestrittene Forderung im vereinfachten Verfahren, kostengünstig und schnell tituliert zu bekommen.